Zur Zeit befinden sich 4 Azubis in der
Ausbildung zum Veranstaltungstechniker.

 

Fachkraft für Veranstaltungstechnik
(Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG)


Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist ein Ausbildungsberuf, der das bestehende Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot für die Veranstaltungstechnik - Dipl. Ingenieur Theater-und Veranstaltungstechnik und Meister für Veranstaltungstechnik - an der Basis ergänzt. Der neue Beruf soll aber auch die Spezialisierung, die sich bisher an traditionellen Berufen orientierte, ablösen. Die Komplexität der heutigen Veranstaltungstechnik und der künstlerischen Anforderungen macht ein prozessorientiertes Denken und Arbeiten notwendig. Das Berufsbild der Fachkraft für Veranstaltungstechnik berücksichtigt dies als Schwerpunkt.

Für die Auszubildenden und späteren Fachkräfte ein interessanter Beruf mit ungewöhnlichen Zukunftschancen, für die Betriebe und Unternehmen eine Möglichkeit, die Effektivität im technischen Bereich der Kulturproduktion zu steigern.


Staatliche Anerkennung

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik wird staatlich anerkannt ab 1. August 1998.


Ausbildungsdauer

Drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Schule.


Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
     
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
     
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
     
  4. Umweltschutz
     
  5. Konzipieren und Kalkulieren von Veranstaltungen
     
  6. Beurteilen der Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten, z.B. im Theater, in Mehrzweckhallen, bei Fernsehproduktionen und Veranstaltun gen, für die die VStättVO gilt
     
  7. Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeit im Team
     
  8. Bereitstellen, Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
     
  9. Sichern, Transportieren und Lagern von Geräten und Anlagen
     
  10. Aufbauen und Montieren von Bühnen- und Veranstaltungsaufbauten, Bedienen von bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen
     
  11. Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung
     
  12. Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beleuchtungs- Projektionseinrichtungen
     
  13. Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungseinrichtungen
     
  14. Aufnehmen und Übertragen von Bild, Ton und Daten
     
  15. Bewerten und Durchführen von Spezialeffekte
     
  16. Durchführen von Veranstaltungen
     

 Wer kann eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik werden?

Jede Person, die das 14. Lebensjahr erreicht und mindestens einen Hauptschulabschluß hat. Ein guter Schulabschluß ist bei den Anforderungen der Ausbildung ein Vorteil.

Personen, die bereits eine mindestens 6jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Veranstaltungtechnik haben, können auf Antrag entsprechend § 40 BBiG zur Prüfung zugelassen werden.

Mehr Infos gibt es unter info@acoustic-sound.de